Der Vorteil: Die Entbindung findet unter Auf­sicht und mit Unter­stützung einer Hebamme statt. Trotzdem stehen für den Notfall die ganze Palette der medi­zi­nisch-tech­nischen Unter­stützung sowie ein:e Gynä­ko­log:in und ein:e Kinder­arzt:ärztin zur Verfügung.

Eine ambulante Geburt ist dann möglich, wenn die Ent­bin­dung ohne Kom­pli­ka­tionen ver­laufen ist und das Baby völlig gesund ist. Dann können Mutter und Kind rasch aus der Klinik ent­lassen werden.

Nach der Geburt bleiben Sie meist noch für einige Stunden im Kranken­haus, wo sich die Hebamme um Sie kümmert (etwa um Nach­blutungen zu kontrol­lieren). Ihr Neu­ge­borenes wird vor dem Nach­hause­gehen von einem:einer Kinder­arzt:ärztin untersucht.

Bei einer ambu­lanten Geburt ist es für die Ent­lassung not­wendig, eine Bestä­ti­gung einer freipraktizierenden Hebamme zu haben, dass sie die Nach­be­treuung nach der Geburt gewähr­leistet. Diese kommt dann zu Ihnen nach Hause und steht für Still­fragen, bera­tende Gespräche, Rück­bildungs­gym­nastik usw. zur Verfügung.

Wenn Sie eine ambu­lante Geburt planen, orga­ni­sieren Sie daher schon im Vor­feld die Nach­be­treuung im Wochen­bett durch eine Hebamme.